Praxisbericht
Eine Unternehmensbeteiligung in der Form von Risikokapital soll vor dem Hintergrund möglicher Interessenkonflikte aus Compliance Sicht bewertet werden.
Situation
Ein Mitarbeiter mit besonderer Funktion eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens beabsichtigt privat eine Unternehmensbeteiligung an einer GmbH durchzuführen.
Die Vorgehensweise im Detail: Die Unternehmensbeteiligung wird durch den Mitarbeiter privat im Vorfeld einer Gründung (Vorgründungsphase) durch Bereitstellung von Risikokapital (Venture Capital) erfolgen. Als Leadinvestor will der Mitarbeiter dazu aus seinem ersparten, privaten Guthaben einen Teil des erforderlichen Stammkapitals in Höhe von EUR 12.475 hinterlegen, d. h. es wird von ihm Seed-Money mit einem Anteil von 49,9% am Stammkapital bereitgestellt.
Als Leadinvestor beansprucht er einen Platz in dem noch zu konstituierenden Beirat der künftigen GmbH; die Beiratstätigkeit wird ehrenamtlich und unentgeltlich sein.
Einwertung Compliance:
Interessenkonflikte gemäß §13 WpDVerOV oder der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission sind nach erster Einwertung zunächst nicht zu befürchten, da es sich bei der beabsichtigten Unternehmensbeteiligung um kein Finanzinstrument nach §2 WpHG handelt. Gegebenenfalls sollte aber überprüft werden, ob – wegen des Mandats im Beirat – Konflikte mit dem Arbeitsvertrag zu erwarten sind.